AS Tennis GmbH

14 IN 198/25 20.11.2025 AG Montabaur (Rheinland-Pfalz)
Register
Montabaur, HRB 28262
Sitz
Wallmerod
Adresse
Am Sportplatz 16, 56414 Wallmerod
Geschäftszweig
Ist der Betrieb einer Tennisschule und die Vermietung von Indoor-Tennisplätzen sowie Kooperation mit Tennisverbänden, Vereinen und Sportlern, Sportmarketing und Vertrieb von Sportwaren und Tennisartikeln.
Nachricht
14 IN 198/25 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS Tennis GmbH, Am Sportplatz 16, 56414 Wallmerod (AG Montabaur, HRB 28262), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, ist am 20.11.2025 gemäß § 212 InsO eingestellt worden, nachdem der Eröffnungsgrund weggefallen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Montabaur, 20.11.2025

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