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7 IN 678/22
Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Christian Plail, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARO GmbH, Nagahama Allee 75, 861453 Augsburg, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Es liegt Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO vor. Die Abwicklung erfolgt nach § 209 InsO. Die Kosten des Verfahrens gemäß § 54 InsO sind in voller Höhe bezahlt.
Auf die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO in Höhe von 25.748,24 EUR kann ein Betrag von 9.849,35 EUR bezahlt werden.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht - Geschäftszeichen: 7 IN 678/22 niedergelegt.
Augsburg, den 15.12.2025
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -