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Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 757/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hawich Film GmbH, Hugo-Mathe-Straße 5, 04571 Rötha, Amtsgericht Leipzig , HRB 33180
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 06.11.2023 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus Schmidt, Uferstraße 19, 04105 Leipzig, Email geschäftlich: kontakt@insolvenzverwalter-schmidt.de, Telefon geschäftlich: 0341 21338910, Telefax: 0341 21338911
schriftlich geltend zu machen.