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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 150/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 3450 eingetragenen Ruhfus Systemhydraulik GmbH, Büdericher Straße 7, 41460 Neuss, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
zur Beschlussfassung über einen Vergleichsabschluss mit erheblichem Wert bzw. erheblichem Anteil an der Masse mit den Geschäftsführer Geschäftsführer, sowie
zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf
Mittwoch, 12.11.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 150/22
Amtsgericht Düsseldorf, 15.10.2025