Ainova Just Fit GmbH

301 IN 920/22 26.09.2025 AG Chemnitz (Sachsen)
Register
Chemnitz, HRB 34932
Sitz
Wilkau-Haßlau
Adresse
vertr.d.d. GF Klaus-Thomas Ehme Cainsdorfer Straße 13, 08112 Wilkau-Haßlau
Geschäftszweig
Handel, Tatigkeiten nach ? 34c GewO) wird am 21.11.2022 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eroffnet.
Nachricht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 920/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ainova Just Fit GmbH, vertr.d.d. GF Klaus-Thomas Ehme Cainsdorfer Straße 13, 08112 Wilkau-Haßlau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 34932
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,
ergeht am 25.09.2025 nachfolgende Entscheidung:



1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 21.10.2025
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz



Auf der Tagesordnung steht:

Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss eines Prozessfinanzierungsvertrages als Geschäftsversorgungsvertrag gemäß Schreiben vom 08.08.2025 und 04.09.2025

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.

Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;

Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Weiterführende Aktionen

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