Nachricht
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 155/23
30.09.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Heuberger Fashion GmbH, Marktstraße 72, 76829 Landau in der Pfalz (AG Landau in der Pfalz, HRB 3508),
vertreten durch:
1. Peter Heuberger, Langstraße 1, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
2. Jochen Heuberger, Annweilerstraße 29, 76829 Landau in der Pfalz, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
wird gemäß § 9 InsVV genehmigt, dass der Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Jens Lieser, Lieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Q 7, 24, 68161 Mannheim, Tel.: 0621-8455170, Fax: 0621-8455171
aus der Insolvenzmasse einen Vorschuss auf seine Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer i. H. v.
XXX EUR
(i. W.: XXX EUR)
entnimmt.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 09.04.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Entnahme eines Vorschusses aus der Insolvenzmasse. Gemäß § 9 S. 2 InsVV soll die Zustimmung erteilt werden, wenn das Verfahren länger als sechs Monate dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich werden.
Die Voraussetzung des § 9 S. 2 InsVV ist vorliegend erfüllt.
Das Insolvenzverfahren wurde am 01.01.2024 eröffnet und dauert damit bereits länger als sechs Monate an.
Die Berechnung des Vorschusses basiert auf der von dem Insolvenzverwalter mit Schriftsatz vom 09.04.2025 erstellten fiktiven Vergütungsberechnung.
(Kühn)
Rechtspflegerin