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527 IN 10/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wetay UG (haftungsbeschränkt), Kornstr. 283, 28201 Bremen (AG Bremen, HRB 36142 HB), vertreten durch: Nedim Musanovic, Solthören 13, 28279 Bremen, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Oliver Schulz, c/o Schulz & Partner, Ballindamm 3, 20095 Hamburg,
wird in Abänderung des Beschlusses vom 21.12.2022
1. die Durchführung des Prüfungstermins im schriftlichen Verfahrens aufgehoben und angeordnet, dass der Prüfungstermin mündlich durchgeführt wird, § 5 Abs. 2 S. 3 InsO.
2. gleichzeitig wird in Abänderung des obigen Beschlusses die Durchführung einer ersten Gläubigerversammlung in Form des Berichtstermins angeordnet, welche mit dem Prüfungstermin verbunden wird.
Der Berichts- und Prüfungstermin wird folglich im mündlichen Verfahren am 09.03.2023, 12:00 Uhr (Saal 115), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Tagesordnung:
- Der Insolvenzverwalter hat um Abstimmung über den Abschluss eines Vergleiches zur Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert gebeten (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- ggfs. weitere besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins.
Evtl. Anträge sind direkt in der Gläubigerversammlung mündlich zu stellen.
Vorher gestellte schriftliche Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Amtsgericht Bremen, 17.02.2023