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810 IN 1267/22 D-10-1 Am 01.04.2023 um 10:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren DEF-TEC Defense Technology GmbH, Breitlacherstraße 96, 60489 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 39069),
vertreten durch:
Kai Prase, Feldbergstraße 8a, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 998 0, Fax: 069/ 71 67 998 88, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.06.2023
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.06.2023 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.04.2023