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Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 532/542 IN 727/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TS-Personaldienstleistung GmbH, Am Markt 10, 01896 Pulsnitz, Amtsgericht Dresden , HRB 39500
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Skurnia
ergeht am 01.07.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.07.2023 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Marcello Di Stefano
DiLigens Di Stefano Linsenbarth Reichelt Rechtsanwälte lnsolvenzverwalter PartG mbB
Kaitzer Straße 18
01069 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 202551 76
Telefon mobil: 0172 138 7777
Telefax: 0351 314107 51
Email geschäftlich: info@diligens-rechtsanwaelte.de
Website: www.diligens.rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.07.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Donnerstag, 31.08.2023, 10:00 Uhr, Saal C301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
6.Gemäß §67 InsO wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus
a. Bundesagentur für Arbeit, im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten durch Frau Kerstin Steinbach, Heinrich Lorenzstraße 20, 09120 Chemnitz
-für die Gläubiger mit den höchsten Forderungen und für die Arbeitnehmer-
b. Ortrander Eisenhütte GmbH, vertr. d.d. GF Jens van Haß, Königsbrücker Straße 10 - 12, 01990 Ortrand
-für die absonderungsberechtigten Gläubiger-
c. Rechtsanwalt Philipp Brück, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Vorhaler Straße 21, 58989 Ha gen
-für die Kleingläubiger-.