Nachricht
Amtsgericht
Neustadt a. d. Wstr.
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
1 IN 13/23
01.03.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
NINO Druck GmbH, Im Altenschemel 21, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 41853),
vertreten durch:
1. Stefan Pohl, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
2. Christian Matthiesen, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwaltsges. mbH, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim,
wird das Verfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO zum 31.03.2024 24:00 Uhr aufgehoben.
G r ü n d e :
Nachdem der Beschluss vom 10.10.2023, durch den der Insolvenzplan bestätigt worden ist, zwischenzeitlich rechtskräftig ist, und der Sachwalter angezeigt hat, dass er die unstreitigen Masseansprüche berichtigt bzw. für die streitigen Masseansprüche Sicherheit geleistet hat, ist das Insolvenzverfahren gem. § 258 Abs. 1 InsO aufzuheben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt/Wstr. eingesehen werden.
Amtsgericht Neustadt a.d. Weinstr.