Vogt Container Logistik GmbH

67h IN 51/24 23.09.2025 AG Hamburg (Hamburg)
Register
Hamburg, HRB 43645
Sitz
Hamburg
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Geschäftszweig
Logistikdienstleistungen im Zusammenhang mit Containern, nationale und internationale Spedition, Kraftwagenspedition sowie Umschlag, Lagerei und Containerhandel.
Nachricht
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 51/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 43645 eingetragenen Vogt Container Logistik GmbH, Schuppen 59, Am Windhukkai 9, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer,


wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Sachwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Kauf- und Übertragungsvertrag des schuldnerischen Unternehmens im Ganzen vom 30.08.2025 mit der VCL Container Logistik GmbH,
bestimmt auf

Mittwoch, 22.10.2025, 10:50 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67h IN 51/24
Amtsgericht Hamburg, 23.09.2025

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