Entscheidung im Verfahren

highendsmoke Handels GmbH

541 IN 391/25 08.06.2026 AG Dresden (Sachsen)

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Dresden, HRB 44122
Sitz
Dresden
Adresse
OT Langebrück Badstraße 27, 01465 Dresden
Geschäftszweig
Handel (Kauf und Verkauf) von E-Zigaretten, Tabakprodukten u… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 391/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der highendsmoke Handels GmbH, OT Langebrück Badstraße 27, 01465 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 44122
vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren highendsmoke Handels GmbH


wird dem vorläufigen Sachwalter für die Tätigkeit vom 12.03.2025 bis 01.06.2025 folgende Vergütung zzgl. 19% Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.

Gründe:

Mit Beschluss vom 12.03.2025 wurde zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse die vorläufige Sachwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Handel und Vertrieb von Tabakerzeugnissen einschließlich tabakähnlicher und elektronischer Anteile sowie Zubehör) wurde am 01.06.2025 eröffnet, die Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg zum Sachwalter bestellt.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 08.05.2026 (Blatt 354 ff.)zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 274 Abs. 1, 63 InsO, §§ 12a, 12 InsVV.

Die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters wird gesondert vergütet. Er erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der Verfügungsbefugnis des eigenverwaltenden Schuldners unterliegt. Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 InsVV hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern der Schuldner die Gegenstände lediglich aufgrund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß §§ 1, 12a Abs. 1 InsVV beträgt 293.704,45 EUR. Hieraus errechnet sich die Vergütung des vorläufigen Sachwalters nach § 12a Abs. 1 InsVV in Höhe von 5.981,68 EUR (25 % von 60 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters).

Der vorläufige Sachwalter beantragt hierzu einen Abschlag. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 08.05.2026 verwiesen.

Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung gemäß § 12 a Abs. 3 InsVV zu berücksichtigen. Die Vergütung war antragsgemäß unter Bezug auf den Insolvenzplan zu verringern.

Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Sachwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.


Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

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