Bau & Boden Group GmbH

23 IN 15/23 21.03.2024 AG Trier (Rheinland-Pfalz)
Register
Wittlich, HRB 44198
Sitz
Trier
Adresse
Bobinethöfe 34, 54294 Trier
Nachricht
23 IN 15/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau & Boden Group GmbH, Bobinethöfe 34, 54294 Trier (AG Wittlich, HRB 44198), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Saarstraße 100-103, 54290 Trier, (Geschäftsführer Geschäftsführer, ist Herr Rechtsanwalt Alexander Zimmer, Simeonstiftplatz 1, 54290 Trier zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwältin Verena Kürsten als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Projekt Osterode GmbH (23 IN 13/23) angemeldeten Forderung aus hälftiger Stammeinlage (Forderung lfd. Nr. 0/20 der Insolvenztabelle).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Trier, 21.03.2024

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