SR System GmbH

43 IN 32/21 31.01.2023 AG Kleve (Nordrhein-Westfalen)
Register
Kleve, HRB 5123
Sitz
Kamp-Lintfort
Adresse
Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort
Geschäftszweig
Projektsteuerung betreffend Immobilien, Industrie, Immobilienservice sowie Planung und Verkauf von Beleuchtungsanlagen u.a.
Nachricht
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 43 IN 32/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5123 eingetragenen SR System GmbH, Moerser Straße 399, 47475 Kamp-Lintfort, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Gnieznienska 26, 61015 Poznan, Polen


wird angeordnet:

Die unter laufender Nummer 0/59 zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung wird nachträglich geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Für diese Forderung wurde die Sonderinsolvenzverwalterin Frau Habura, Am Wehrhahn 100, 40211 Düsseldorf bestellt.


Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.02.2023.

Die Tabelle mit der zu prüfenden Forderung und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 8 niedergelegt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.


43 IN 32/21
Amtsgericht Kleve, 30.01.2023

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