Hildebrand Bau GmbH

8 IN 196/25 19.02.2026 AG Offenbach am Main (Hessen)
Register
Offenbach am Main, HRB 51542
Sitz
Seligenstadt
Adresse
Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main
Geschäftszweig
Ist der An- und Verkauf sowie Besitz und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vermittlung von Bauverträgen, die Errichtung und Sanierung von Gebäuden aller Art, die Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben als Bauherr im e
Nachricht
Amtsgericht Offenbach am Main
17.02.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 196/25





B e s c h l u s s


In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen vertr.d.d. Finanzamt Offenbach am Main, Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main,
- Antragsteller -

g e g e n

Hildebrand Bau GmbH, c/o Geschäftsführer Geschäftsführer, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 51542),
vertreten durch:
Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer Geschäftsführer,
- Antragsgegnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas E. Schmidt, Aschaffenburger Straße 94b, 63500 Seligenstadt,

wird heute um Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99.

Der Antragsgegnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der vorläufigen Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Antragsgegnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Antragsgegnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.


Gimmler (RI)
w.a.Richter am Amtsgericht

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