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8 IN 180/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SILPO GmbH, Im Camisch 8, 07768 Kahla, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 518533
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pankonin Rechtsanwälte, Berthold-Rein-Straße 16, 07407 Rudolstadt, Gz.: 372/23 P01
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss folgenden Vergleichs:
Herr Jens Schilling verpflichtet sich an die Insolvenzmasse einen Betrag zum Ausgleich der Haftungsansprüche aus § 15b InsO i.H.v. 2.500,00 Euro zu zahlen, dies in monatlichen Raten zu 500 Euro.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.03.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 19.02.2026