Martin Reisch Eliasbrunn GmbH

IN 430/23 01.02.2024 AG Ingolstadt (Bayern)
Register
Jena, HRB 519400
Sitz
Remptendorf-Eliasbrunn
Adresse
Prinzregentenstraße 78, 81675 München
Nachricht
IN 430/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.

Martin Reisch Eliasbrunn GmbH, Gewerbegebiet, 07368 Remptendorf-Eliasbrunn, vertreten durch den Geschäftsführer Kollmannsperger Franz
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 519400
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anchor Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft mbB, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, Gz.: HEPPH
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von Fahrzeugen aller Art, insbesondere Anhängern und Fahrzeugaufbauten
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2024 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 600 79 161
Telefax: +49 (911) 600 79 10
Email: nbg@schubra.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen als Ganzes, ggf. auch an besonders Interessierte, oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 29.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 29.04.2024, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Karsten Luce, Rödl & Partner
Äußere Sulzbacher Straße 100, 90491 Nürnberg

|Achim Zeller, Sparkasse Neuburg-Rain
Theresienstraße 186, 86633 Neuburg a.d.Donau

|Henrike Janke-Wiener, Agentur für Arbeit Ingolstadt
Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.11.2023 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.02.2024

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