Staffpool GmbH

505 IN 195/23 01.02.2024 AG Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Register
Düsseldorf, HRB 52697
Sitz
Düsseldorf
Adresse
Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf
Nachricht
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 195/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 52697 eingetragenen Staffpool GmbH, Liefergasse 5, 40213 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Michaela Linnenbrink,




wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 10:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Sachwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 05.04.2024, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Vorlage eines Insolvenzplanes.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
505 IN 195/23
Düsseldorf, 01.02.2024

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