SPORTTOTAL EVENT GmbH

70k IN 386/25 22.01.2026 AG Köln (Nordrhein-Westfalen)
Register
Köln, HRB 55586
Sitz
Köln
Adresse
Am Coloneum 2, 50829 Köln
Nachricht
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 386/25


In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 55586 eingetragenen SPORTTOTAL EVENT GmbH, Am Coloneum 2, 50829 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Bernkasteler Str. 10, 53175 Bonn und Herrn Peter Marc Rudolf Lauterbach, Am Klausenberg 1, 51109 Köln


Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Im Zollhafen 18, 50678 Köln


I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Abtretungs- und Treuhandvertrages hinsichtlich der Organhaftung, insbesondere
zur Beauftragung des Insolvenzverwalters, den in der Gläubigerversammlung vorgelegten Treuhand- und Abtretungsvertrag mit den weiteren insolventen Gesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe abzuschließen. Gegenstand des Vertrages ist die treuhänderische Übertragung sämtlicher bestehender und zukünftiger Ansprüche aus Geschäftsführer Geschäftsführer, zur Zustimmung der im Treuhand- und Abtretungsvertrag vorgesehenen Regelung zur Aufteilung der geltend gemachten und vereinnahmten Haftungsansprüche sowie der damit verbundenen (Rechtsverfolgungs-)Kosten innerhalb der insolventen Gesellschaften der SPORTTOTAL-Gruppe .
zur Zustimmung zu den in der Gläubigerversammlung dargestellten Vergleichsvereinbarungen über die geltend gemachten Anfechtungsansprüche mit den jeweiligen Anfechtungsgegnern zu.
bestimmt auf

Mittwoch, 18.02.2026, 10:20 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70k IN 386/25
Amtsgericht Köln, 21.01.2026

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