Motorradpark C. S. GmbH

4 IN 434/02 19.01.2026 AG Regensburg (Bayern)
Register
Regensburg, HRB 5657
Sitz
Neutraubling
Adresse
Pommernstr. 4, 93073 Neutraubling
Nachricht
In dern Verfahren über den eigenen Antrag vorn 28.10.2002 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der
Motorradpark C. S. GmbH, Pommernstr. 4, 93073 Neutraubling
gesetzlich vertreten durch
Geschaftsführer Christian Stadler, Pornrnernstr. 4, 93073 Neutraubling
- Schuldnerin -
Geschãftszweig: Vertrieb und Reparatur von Fahrzeugen, insbesondere von Zweirädern
1. Das Inso1venzverfahren wird heute um 12:00 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17 ff InsO eröffnet.
Gründe:
Der Schuldner hat im Amtsgerichtsbezirk Regensburg seinen allgemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit und Uberschuldung sind nach den Feststellungen des Gerichts gegeben.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Friedrich Neumann, Ludwig-Eckert -Str. 5-7, 93049 Regensburg
Telefon: 0941/25085/86
Telefax: 0941/28123
3. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 01.03.2003 bei dern Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
4. Berichtstermin sowie Terrnin zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Einsetzung eines Glãubigerausschusses sowie über die in den
§ 66, 100, 149, 157, 160, 162, 233 InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, den 26.02.2003 urn 10:30 Uhr, Zi. 4.27/IV.
5. Der Prüfungstermin wird anberaurnt auf
Montag, den 31.03.2003 urn 10:00 Uhr, Zi. 4.27/IV.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, weiche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner
haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner,
sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten ( 28 Abs. 3
InsO).

Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 01.01.2003

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