Nachricht
903 IN 623/23 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROWIAK GmbH, Garbsener Landstraße 10, 30419 Hannover (AG Hannover, HRB 61586), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Nenndorfer Straße 29, 30989 Gehrden, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 29.01.2024