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909 IN 243/25 - 9 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LKD-Logistics GmbH, Spitzwegstraße 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 62349), vertr. d.: Insolvenzverfahren LKD-Logistics GmbH
Statt "Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:" muss es richtig heißen: "Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:"
Entsprechend muss es im gesamten Beschluss statt "vorläufige Insolvenzverwalterin" fortlaufend "Insolvenzverwalterin" heißen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Hannover, 17.12.2025