Nachricht
IN 151/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ottinger Catering GmbH, Am Riegel 11, 96268 Mitwitz, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 6354
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
freihändigen Veräußerung der Immobilie Am Riegel 11, vorzeichnet beim
Amtsgericht Kronach, Grundbuch von Mitwitz, Blatt 1641, Flurstück 363/1
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 07.11.2025