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Geschäfts-Nr.: 91 IN 70/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goldbach Logistik & Service GmbH, ges.vertr.d.d.GF Stefan Goldbach, Im Mühlfeld 3, 36124 Eichenzell (AG Fulda, HRB 7037), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, als GF der Goldbach Logistik & Service GmbH, Bonifatiusstr. 15a, 36157 Ebersburg, (Geschäftsführer Geschäftsführer, hat das Gericht mit Beschluss vom 14.04.2023 eine Gläubigerversammlung anberaumt für Dienstag, 25.04.2023, 10:30 Uhr, Saal 2.125, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda. Tagesordnung:
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Zustimmung dahingehend, dass die demontierte Hochregalanlage, bestehend 25 Ständern, Höhe 5 m (Position 1.61) und die mobile Hallenheizung Fabr. Kroll (Position 1.62) zu einem Betrag in Höhe von mindestens € 1.875,00 zuzüglich Umsatzsteuer an die Goldbach Logistik GmbH veräußert wird, wobei Ratenzahlung bis zu 12 Monaten gewährt werden kann.
Weitere Beschlussfassung der Gläubigerversammlung und Zustimmung dahingehend, dass die in der Firma Goldbach Logistik & Service GmbH vorhandene Betriebs- und Geschäftsausstattung, die frei von Rechten Dritter ist, zu einem Betrag in Höhe von mindestens € 4.694,00 zuzüglich Umsatzsteuer an die Goldbach Logistik GmbH veräußert wird, wobei Ratenzahlung bis zu 12 Monaten gewährt
werden kann.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie ist während des Aufenthalts in dem Gebäude des Amtsgerichts Fulda eine Schutzmaske zu tragen, die mindestens dem Standard FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar entspricht.
Die Maske ist mitzubringen, von der Justiz werden grundsätzlich keine Masken gestellt.
* Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m, besser 2 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
* Die zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung geltenden allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus sind zu beachten. Weitere Maßnahmen können durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden angeordnet werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 14.04.2023