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11 IN 292/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
LAS VEGAS Automatenservice GmbH, Hauptstraße 82, 76547 Sinzheim, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 727319
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 08.01.2026