Sonstiges

China Import Beratung C.I.B. GmbH

13 IN 586/23 24.03.2026 AG Esslingen am Neckar (Baden-Württemberg)
Register
Stuttgart, HRB 728631
Sitz
Unterensingen
Adresse
Esslinger Straße 45-2, 72669 Unterensingen
Geschäftszweig
Unternehmensberatung ohne rechtliche und steuerliche Beratung, der Import und Export von Waren, Fuhrung eines Reiseburos, Ubersetzungen, Telekommunikationsdienstleistung, Handel mit Waren, technischer Service und sonstige damit zusammenhangende Dienstleist
Nachricht
13 IN 586/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

China Import Beratung C.I.B. GmbH, Esslinger Straße 45-2, 72669 Unterensingen, vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren China Import Beratung C.I.B. GmbH
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 728631
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Unternehmensberatung ohne rechtliche und steuerliche Beratung, der Import und Export von Waren, Führung eines Reisebüros, Übersetzungen, Telekommunikationsdienstleistung, Handel mit Waren, technischer Service und sonstige damit zusammenhängende Dienstleistungen.
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1. Die Prüfung der bis 28.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 24.03.2026

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