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4 IN 1047/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RKS Holding GmbH, Blätteräcker 6, 74523 Schwäbisch Hall, vertreten durch die Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 739651
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dietz, Tonhäuser & Partner, Moltkestraße 40, 74072 Heilbronn, Gz.: 25/001195-925 hc
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Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 InsO wird für den Berichtstermin das mündliche Verfahren angeordnet und der Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2025 insoweit aufgehoben.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll
Der Insolvenzverwalter beantragt insbesondere:
a) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt das bewegliche Anlagevermögen der Schuldnerin en bloc gem. notariellem Rahmen(Kauf-)Vertrag v. 08.12.2025 zu einem Kaufpreis von € 36.180,52 brutto zu veräußern
b) Der abgeschlossene Vergleich zur Gesamterledigung der gegen die RKS Besitz GmbH & Co KG gerichteten Forderungen aus Darlehen / Verrechnungskonto in Höhe von € 178.596,28 gegen Zahlung eines Betrags von € 6.250,87 (3,5%) wird zugestimmt.),
162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 09.02.2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn
Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Für die Prüfung der angemeldeten Forderungen verbleibt es bei dem mit Eröffnungsbeschluss vom 01.12.2025 angeordneten schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO und der Anmeldefrist 03.02.2026 und dem Prüfungsstichtag 24.02.2026.
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Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 23.12.2025