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1 IN 460/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MTP Maier Technologie in Präzision GmbH, Carl-Gruner-Straße 8, 75177 Pforzheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 739696
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHS Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln,
Gz.: Aktenzeichen: 474/23 NH10 (nh D4/671-23)
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Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Kauf- und Übertragungsvertrag mit der Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH vom 05.02.2024 zu einem Gesamtkaufpreis von € 40.179,68
sowie
zum Kaufvertrag mit Felix Holzhäuer über bewegliches Anlagevermögen vom 05.02.2024 zu einem Gesamtkaufpreis von € 227.570,32
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.03.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Pforzheim, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 09.02.2024