BARTH Logistics GmbH

20 IN 74/23 03.04.2023 AG Ravensburg (Baden-Württemberg)
Register
Ulm, HRB 740110
Sitz
Mietingen
Adresse
Weinshalde 14, 88471 Laupheim und Mario Keller
Nachricht
20 IN 74/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

BARTH Logistics GmbH, Robert-Bosch-Straße 2 - 6, 88487 Mietingen, vertreten durch die Geschäftsführer Manuel Barth, geboren am 03.12.1991, Weinshalde 14, 88471 Laupheim und Mario Keller, geboren am 18.06.1992, Baltringer Weg 9, 88487 Mietingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 740110
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PFO Pöhlmann Früchtl Oppermann, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: OP/DB
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.04.2023 um 10.15 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon: 0751 9771990
Telefax: 0751 97719920
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 28.04.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 22.05.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 22.05.2023, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.



Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 01.04.2023

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