A. Stein & Sohn GmbH Getränkehandlung

110 IN 58/23 30.09.2025 AG Saarbrücken (Saarland)
Register
Saarbrücken, HRB 7835
Sitz
Saarbrücken
Adresse
Kath.-Kirch-Straße 20-22, 66111 Saarbrücken
Nachricht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 58/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 7835 eingetragenen A. Stein & Sohn GmbH Getränkehandlung, Kath.-Kirch-Straße 20-22, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer,



Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Andrea Schäfer, Streifstraße 14, 66679 Losheim

wird heute, am 29.09.2025, um 8:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

110 IN 58/23
Amtsgericht Saarbrücken, 29.09.2025

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