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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 222/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen AKS-Transporte GmbH, c/o Karabacak, Margaretenweg 2, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Ali Karabacak, Margaretenweg 2, 50170 Kerpen
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen AKS-Transporte GmbH, c/o Karabacak, Margaretenweg 2, 50170 Kerpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Ali Karabacak, Margaretenweg 2, 50170 Kerpen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Quinkert, Am Falder 28-30, 50171 Kerpen
ergeht in Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses vom 07.09.2023 folgender Berichtigungsbeschluss:
Die Frist für die Forderungsanmeldungen der Insolvenzgläubiger wird verlängert bis zum 29.01.2024.
Des Weiteren ergeht in Ergänzung des Berichtigungsbeschlusses vom 12.09.2023 folgender Berichtigungsbeschluss:
Hinsichtlich des Termins zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wird in das schriftliche Verfahren übergeleitet § 5 Abs. 3 InsO.
Der Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin (§ 176 InsO) entspricht, ist der 29.02.2024.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 15.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101 50939 Köln, Zimmer Nr. 1302 niedergelegt.
Grund für die Verlegung des ersten Prüfungsstichtages:
Der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 07.09.2023 ergangen. Die Veröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ist versehentlich unterblieben. Es mussten daher neue Fristen und ein neuer Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) bestimmt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 222/23
Amtsgericht Köln, 29.11.2023