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3 IN 77/23: In dem Insolvenzverfahren Faya Fliesenwelt GmbH, Otto-Wels-Straße 41, 35586 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 8393), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Altenbergstraße 118, 35614 Aßlar, (Geschäftsführer Geschäftsführer, wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 05.01.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 16.02.2026 bestimmt.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.02.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 05.01.2026 und dem vorstehenden Stichtag 16.02.2026 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Wetzlar, 19.11.2025