kavits GmbH

IN 286/25 02.09.2025 AG Ingolstadt (Bayern)
Register
Ingolstadt, HRB 8746
Sitz
Pfaffenhofen
Adresse
Ingolstädter Strasse 26, 85276 Pfaffenhofen
Nachricht













IN 286/25 In dem Verfahren über den Antrag d.
kavits GmbH, Ingolstädter Strasse 26, 85276 Pfaffenhofen, vertreten durch den Geschäftsfüh-
rer Kaesler Andreas
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 8746
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Mobilfunk sowie
Wartung und Reparatur von Mobilfunktelefonen, Computern und elektronischen Geräten sowie
Softwareentwicklung und Vertrieb von Mobilfunktelefonen, Software- und Computersystemen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Ingolstadt am 01.09.2025 folgenden
Beschluss
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähig-
keit am 01.09.2025 um 9.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Zattler Marc
Bergbräustaße 7, 85049 Ingolstadt
Telefon: +49(841)9939616-7
Telefax: +49(841)9939616-8
Email: kanzlei@solvea-rechtsanwaelte.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum
20.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der In-
solvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängi-
ges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Über-mittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg er-
reichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zu-
stimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen
Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sol-
len die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. So-
fern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elek-
tronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des
Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie
über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung
zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter),
100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenstän-
den), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenz-
verwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des
Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenz-
verwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im
Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners
an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu die-
sem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte
veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenz-
masse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert
anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abge-
lehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an beson-
ders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung
Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwal-
tung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Seite 2Montag, 01.12.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne
des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussun-
fähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 01.12.2025, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzver-
walter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste-
hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen.
Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden
Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert,
nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzu-
nehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach
§ 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173
ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese er-
folgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentli-
chung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens
wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des In-
solvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Seite 3Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem
ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der Antrag ist am 20.06.2025 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.
Die Schuldnerin hat im Zuständigkeitsbereich des Insolvenzgerichts Ingolstadt ihren allgemeinen
Gerichtsstand (§ 3 Abs. 1 Satz 1 InsO).
Nach den Feststellungen des Gerichts ist Zahlungsunfähigkeit gegeben.

Dr. Hartmann
Richterin am Amtsgericht

Amtgericht Ingolstadt, 02.09.2025

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features