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810 IN 1294/23 H-3-1 In dem Insolvenzverfahren Autoreinigung Hensel UG (haftungsbeschränkt), Mainer Landstraße 619, 65933 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88625),
vertreten durch:
Yenidede Önder, Ziegeleistr. 7, 74722 Buchen (Odenwald), (Geschäftsführer Geschäftsführer, wird die Prüfung der bis zum 16.02.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 02.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.12.2025