MSP Montageservice Polz GmbH

501 IN 187/23 01.12.2023 AG Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Register
Düsseldorf, HRB 97277
Sitz
Düsseldorf
Adresse
Dorstener Straße 21, 40472 Düsseldorf
Nachricht
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 187/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 97277 eingetragenen MSP Montageservice Polz GmbH, Dorstener Straße 21, 40472 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Willi Polz


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2023, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt des ersten am 03.11.2023 eingegangen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 15.11.2023 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 501 IN 187/23 und 501 IN 198/23 und 501 IN 199/23 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Marion Gutheil, Berliner Allee 51 - 53, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.01.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 24.01.2024, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), nämlich an MSP Montageservice Jasmin Polz, Düsseldorf, zu einem Kaufpreis von 6.000 EUR netto, zahlbar in 3 Raten a 2.000 EUR beginnend mit dem 15.12.2023;
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung oder Beilegung eines Rechtsstreites mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer Peter Polz hinsichtlich der Ansprüche aus Verrechnungskonten, Stammkapital und Haftungsansprüche (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Die Höhe der Vergleichssumme wird in das pflichtgemäße Ermessen der Insolvenzverwalterin gestellt.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.01.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
501 IN 187/23
Düsseldorf, 01.12.2023

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