Nachricht
36p IN 3516/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Praesidium Service und Sicherheit Deutschland GmbH, Oberfeldstraße 1 B, 12683 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 97451
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur freihändigen Veräußerung des schuldnerischen Eigentums an den Forstgrundstücken, belegen in der Zerweliner Heide in der Nordwest-Uckermark, eingetragen im bei dem Amtsgericht Prenzlau geführten Grundbuch von Arendsee, Blätter 930 und 954 (insgesamt 109 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von rund 102 Hektar), an den WWF Deutschland zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 2.720.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.04.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.03.2024