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34 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Celle e.V., - vertr. d. d. Vorstand -, Heese 18, 29225 Celle (AG Lüneburg, VR 100792), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Widersprüche sind schriftlich bis zum 16.04.2026 zu erheben.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Celle, 16.02.2026