Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Tirschenreuth e.V.

IN 76/23 22.03.2024 AG Weiden i.d. OPf (Bayern)
Register
Weiden i.d. OPf, VR 20328
Sitz
Mitterteich
Adresse
Marktredwitzer Straße 57 A, 95666 Mitterteich
Nachricht
IN 76/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Tirschenreuth e.V., Marktredwitzer Straße 57 A, 95666 Mitterteich, vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Ulrich Edwin Friedrich, geb. Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Registergericht Register-Nr.: VR 20328
- Schuldner -
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Beschluss:

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1. Der vom Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Schott eingereichte Insolvenzplan vom 15.03.2024 ist gemäß § 234 InsO zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle niederzulegen.
2. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin zur Entscheidung über den vorgelegten Insolvenzplan wird auf Dienstag, 07.05.2024, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 110 des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. anberaumt.
3. Die öffentliche Bekanntmachung des Erörterungs- und Abstimmungstermins wird gemäß § 235 Abs. 2 Satz 1 InsO angeordnet.
4. Der Insolvenzverwalter wird gemäß §§ 8 Abs. 3, 235 Abs. 3 Satz 1 InsO beauftragt, die im Verfahren vorzunehmenden Zustellungen des Insolvenzplans und der Ladungen zum Erörterungs- und Abstimmungstermin durchzuführen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden i.d. OPf.

oder bei dem

Landgericht Weiden i.d. OPf.
Ledererstr. 9
92637 Weiden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 20.03.2024

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