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41 IN 37/23 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des PROMED Sport- und Rehazentrum Wallenhorst e.V., Bunsenstr. 2, 49134 Wallenhorst (AG Osnabrück, VR 2561), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Arenbergstr. 18 a, 45721 Haltern am See, (Vorstand), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Rheiner Landstr. 78, 49078 Osnabrück, (Vorstand), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Anne-Frank-Str. 7 a, 49134 Wallenhorst, (Vorstand), vertr. d.: Geschäftsführer Geschäftsführer, Stauffenbergstr. 23, 49134 Wallenhorst, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 15.10.2025