Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V.

25 IN 159/23 11.12.2023 AG Siegen (Nordrhein-Westfalen)
Register
Siegen, VR 3566
Sitz
Bad Berleburg
Adresse
Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg
Geschäftszweig
Wiederansiedlung und Erhaltung des Wisents im Rothaargebirge.
Nachricht
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 159/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen unter VR 3566 eingetragenen Verein Trägerverein Wisent-Welt-Wittgenstein e. V., Marktplatz 1a, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch Herrn Bernd Fuhrmann, Herrn Matthias Becker, Herrn Klaus Brenner und Herrn Edgar Reisinger,

Geschäftszweig: Wiederansiedlung und Erhaltung des Wisents im Rothaargebirge.

wird der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, und der mit Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 01.12.2023 auf den 30.01.2024 festgesetzt wurde, nunmehr festgesetzt auf den 16.02.2024.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 159/23
Amtsgericht Siegen, 08.12.2023

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