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Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 97/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Lemgo unter VR 616 eingetragenen Verein Soziale Altendienste Lippe e.V., Almenaerstraße 2, 32689 Kalletal, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Reinhard Bröker, Frau Ursula Rottschäfer, Herrn Gerhard Klarholz und Frau Ilona Bröker
Geschäftszweig: Einrichtung und Unterhaltung eines Pflegedienstes
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Veräußerung und Übertragung der Gegenstände des betrieblichen Sachanlagevermögens, der von dem Insolvenzschuldner gehaltenen Geschäftsanteile an der Quartierszentrum Echternstraße gGmbH (HR B 8839 Amtsgericht Lemgo) und der Grundbesitze des Insolvenzschuldners, eingetragen in den Grundbüchern von Kalletal Blätter 5667, 6097, 6098, 5688 und 7360 (Amtsgericht Lemgo) gegen Zahlung eines Kaufpreises von 950.347,63 €, der sich zusammensetzt aus der persönlichen und dinglichen Übernahme einer grundpfandrechtlich gesicherten Forderung i. H. v. 569.196,63 € und eines tatsächlichen Zahlbetrages i. H. v. 381.151,00 €, bestimmt auf
Mittwoch, 10.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 97/23
Amtsgericht Detmold, 22.03.2024