Insolvenzverfahren der VARTA AG in Ellwangen
Die VARTA Aktiengesellschaft, mit Sitz in Ellwangen, hat beim Amtsgericht Stuttgart die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Ursprünglich als Verfahren in Eigenverwaltung angemeldet, wurde die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung am 28. Juli 2026 aufgehoben – das Unternehmen rückt damit von einer Insolvenz in Eigenregie ab und setzt stattdessen auf ein klassisches Insolvenzverfahren.
Über die VARTA Aktiengesellschaft
Die VARTA Aktiengesellschaft ist ein führendes Unternehmen in der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Energiesystemen und Energiespeichersystemen. Ihr Geschäftszweck umfasst das Halten, den Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen, insbesondere auf dem Gebiet der Batterietechnologie. Das Traditionsunternehmen wurde bereits 1887 gegründet und hat seinen Sitz in Ellwangen (Jagst) im Ostalbkreis, unmittelbar an der Grenze zu Bayern.
Im Jahr 2024 erzielte die VARTA AG einen Umsatz von 793 Millionen Euro. Im Jahr 2023 verzeichnete das Unternehmen einen Verlust in Höhe von 414 Millionen Euro.
Chronologie der Krise
Der Batteriekonzern kriselt bereits seit Längerem. Nach deutlichen Personalmaßnahmen verkündete das Unternehmen im Jahr 2024 eine Neuaufstellung, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Das damals durchgeführte Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) bezeichnete das Unternehmen als „besser als mögliche Alternativszenarien". Die Restrukturierung reichte jedoch nicht aus.
- 2024: Neuaufstellung und Restrukturierung im StaRUG-Verfahren zur Abwendung der Insolvenz
- 24. Juli 2026: Die VARTA AG gibt bekannt, beim Amtsgericht Stuttgart Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt zu haben. Das Gericht bestellt Rechtsanwalt Tobias Wahl (Kanzlei Anchor, Stuttgart) zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
- 28. Juli 2026: Abkehr von der Eigenverwaltung; für die Muttergesellschaft VARTA AG und die Knopfzellen-Tochter VARTA Microbattery wird ein klassisches Insolvenzverfahren beantragt. Damit hat künftig ein Insolvenzverwalter das Sagen.
Ursachen der Insolvenz
Auslöser des Insolvenzantrags war nach Unternehmensangaben eine strukturelle Finanzierungslücke auf Ebene der Konzernmuttergesellschaft, die sich im Rahmen der aktualisierten Unternehmensplanung und der laufenden Sanierungsprüfung mit Blick auf das Geschäftsjahr 2027 ergab. Verantwortlich dafür sind deutliche Negativentwicklungen bei einzelnen Business Units.
Als wesentliche Ursachen nennt das Unternehmen im Einzelnen:
- deutlich verschlechterte Marktbedingungen und eine schwächere Nachfrage
- negative Währungskurseffekte
- die Entscheidung eines Ankerkunden, die Zusammenarbeit zu beenden
- bestehende Konzernstrukturen mit komplexen internen Verflechtungen, die eine wirkungsvolle Umsetzung der nötigen Sanierungsmaßnahmen erschweren und einen zusätzlichen Liquiditätsbeitrag erfordern
Details zum Insolvenzverfahren
Rechtsanwalt Tobias Wahl von der bundesweit tätigen, auf Insolvenz- und Restrukturierungsrecht spezialisierten Kanzlei Anchor wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit dem Wechsel in das Regelinsolvenzverfahren liegt das Schicksal des Unternehmens nicht mehr in den Händen der Geschäftsführung, sondern beim Insolvenzverwalter. Dessen Aufgabe besteht darin, das Vermögen der VARTA Aktiengesellschaft zu sichern und aufzuklären, ob die bestehenden Vermögenswerte die Kosten des Verfahrens decken. Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit seiner Zustimmung möglich.
Betroffene Konzerngesellschaften
Aufgrund der zahlreichen gruppeninternen Wechselbeziehungen sind neben der VARTA AG als Konzernmuttergesellschaft auch mehrere operative Einheiten betroffen:
- VARTA Microbattery GmbH, Ellwangen (für die ebenfalls ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet wurde)
- VARTA Micro Production GmbH, Nördlingen
- VARTA Storage GmbH
Ausdrücklich nicht von der Antragstellung betroffen ist der Geschäftsbereich VARTA Consumer Batteries mit den dazugehörigen Gesellschaften. Diese sind rechtlich und operativ separiert sowie finanziell eigenständig aufgestellt. Der Bereich der Haushaltsbatterien soll aus der Insolvenz herausgehalten werden.
Warum ein klassisches Insolvenzverfahren?
Nach Unternehmensangaben soll der Verzicht auf die Eigenverwaltung die Abläufe vereinfachen und bürokratische Hürden abbauen. Die konzerninternen Verflechtungen seien so groß, dass eine Sanierung durch ein einheitliches Verfahren erleichtert werde.
Maßnahmen und Rechte des Insolvenzverwalters
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, Bankkonten der Gesellschaft zu verwalten und Forderungen einzuziehen.
- Die Gesellschaft darf ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen treffen.
- Die Kreditinstitute, die Konten der VARTA AG führen, sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskünfte zu erteilen.
Auswirkungen auf Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten
Der laufende Geschäftsbetrieb wird stabilisiert und unter den insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen fortgeführt. Erklärte Zielsetzung ist es, die operative Tätigkeit uneingeschränkt fortzusetzen, damit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner die gewohnten Leistungen und Services erhalten. Für die Mitarbeitenden bedeutet das, dass Löhne und Gehälter auch nach der Insolvenzantragstellung weiterbezahlt werden. Das Management informierte die Belegschaft der VARTA-Gruppe gemeinsam mit Tobias Wahl.
Stimmen zur Insolvenz
VARTA-CEO Michael Ostermann bezeichnete den Schritt als „leider unvermeidbar" und betonte, das Unternehmen arbeite mit aller Kraft daran, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten und für alle Stakeholder die bestmöglichen Perspektiven zu schaffen. Der Markt für Energiespeicher sei unverändert eine Zukunftsbranche, die starke heimische Anbieter und Technologieführer benötige.
Tobias Wahl ergänzte, die vom Unternehmen eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen böten „eine Chance, gemeinsam mit dem Management eine tragfähige Lösung" für die Zukunft des Unternehmens zu finden.
Ein Blick in die Zukunft
Die Zukunft der VARTA Aktiengesellschaft bleibt ungewiss, während das Insolvenzverfahren läuft. Erklärtes Ziel ist die langfristige Sanierung des Unternehmens und eine tragfähige Lösung. An einer Zerschlagung des Unternehmens führt nach Medienberichten allerdings wohl kein Weg vorbei.
Die VARTA AG ist bekannt für ihre Innovationskraft im Bereich der Batterietechnologie und hat sich als europäischer Technologieführer etabliert.
Fazit
Die Insolvenz der VARTA Aktiengesellschaft ist ein bedeutendes Ereignis für die Wirtschaft in Ellwangen und darüber hinaus. Die Entwicklungen in diesem Verfahren werden aufmerksam verfolgt, da sie Auswirkungen auf zahlreiche Mitarbeiter und Geschäftspartner haben können. Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung der VARTA AG sowie auf der Unternehmenshomepage.