Restschuldbefreiung

Agathe Eisenbarth, Inhaberin der Orgelbau Eisenbarth e.K.

IN 164/22 07.04.2026 AG Passau (Bayern)

Finanzkennzahlen

Umsatz
Mitarbeiter
Gewinn/Verlust

Finanzkennzahlen nach kostenloser Registrierung verfügbar

Jetzt kostenlos registrieren
Register
Passau, HRA 13165
Sitz
Passau
Adresse
Alte Straße 62, 94034 Passau
Geschäftszweig
Nachricht
IN 164/22


|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eisenbarth Agathe, geboren am 06.10.1973, Inhaberin der Fa.Orgelbau Eisenbarth e.K., Alte Straße 62, 94034 Passau
Inhaber der Orgelbau Eisenbarth e.K., Passau, Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRA 13165
- Schuldnerin -
|

Beschluss:

1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt.

2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.12.2022 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen der Schuldnerin sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Die Schuldnerin wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.

Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die der Schuldnerin zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.

Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 27.03.2026

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Rechtsanwalt Markus Stoppelkamp
E-Mail
max.mustermann@kanzlei.de
Telefon
030 123 456 789
Adresse
Musterstraße 12, 10115 Berlin
Website
www.example.org
Kontaktdaten kostenlos freischalten

Weiterführende Aktionen

Erhalten Sie automatische Updates zu neuen Beschlüssen, speichern Sie Suchen und verwalten Sie Watchlists.

alle Features