Entscheidung nach Aufhebung

2M Clean Services GmbH & Co. KG

12 IN 15/22 18.03.2026 AG Fritzlar (Hessen)
Register
Fritzlar, HRA 16473
Sitz
Bad Wildungen
Adresse
Fritzlarer Straße 22, 34537 Bad Wildungen
Geschäftszweig
Gegenstand des Unternehmens ist die Gebäudereinigung incl. I… Vollständig einsehbar nach kostenloser Registrierung
Nachricht
12 IN 15/22 : In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren 2M Clean Services GmbH & Co. KG, Fritzlarer Straße 22, 34537 Bad Wildungen (AG Fritzlar, HRA 16473), vertr. d.: Insolvenzverfahren 2M Clean Services GmbH & Co. KG
Nach § 6 Abs. InsVV wird die Tätigkeit des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Planüberwachung besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 6 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Es wurde die Festsetzung eines Bruchteils von 25 vom Hundert beantragt und festgesetzt. Dies ist regelmäßig nicht zu beanstanden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Fritzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Fritzlar, 12.03.2026

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