Veröffentlichungen
11 IN 106/04: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTE Gesellschaft für Krankenhaus - und Therapieeinrichtungen mbH & Co. Therapiezentrum Römhild Kommanditgesellschaft, 36251 Bad Hersfeld (AG Bad Hersfeld, HRA 190), vertr. d.: Insolvenzverfahren KTE Gesellschaft für Krankenhaus - und Therapieeinrichtungen mbH & Co. Therapiezentrum Römhild Kommanditgesellschaft
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters für die Nachtragsverteilung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 19.08.2026