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47 IN 60/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponententechnik, Wilhelm-Wiegmann-Str. 7, 31688 Nienstädt (AG Stadthagen, HRA 200149), vertr. d. Schönbeck Verwaltungs GmbH, Wilhelm-Wiegmann-Str. 7, 31688 Nienstädt, (Gesellschafter), diese wiederum vertr. d. Ernst Schönbeck, Wilhelm-Wiegmann-Str. 7, 31688 Nienstädt, (Geschäftsführer Insolvenzverfahren Schönbeck GmbH & Co. KG Anlagen- und Komponententechnik
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 21.04.2026