Veröffentlichungen
10 IN 42/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der elpa consulting GmbH & Co.KG, Lüchtringer Weg 35, 37603 Holzminden (AG Hildesheim, HRA 201325), vertr. d.: Insolvenzverfahren elpa consulting GmbH & Co.KG
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Holzminden, 29.07.2026