Entscheidung im Verfahren

MS "Mare Atlanticum" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

514 IN 36/16 07.10.2026 AG Bremen (Bremen)

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Bremen, HRA 21825 HB
Sitz
Bremen
Adresse
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen
Veröffentlichungen
514 IN 36/16: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS "Mare Atlanticum" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 21825 HB), vertr. d.: Insolvenzverfahren MS "Mare Atlanticum" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Vorbehalten bleibt die Nachtragsverteilung hinsichtlich etwaigen, der Masse zuzuordnenden, schuldnerischen Steuererstattungsansprüchen, insbesondere die Gewerbesteuererstattungsansprüche (anhängiges Einspruchsverfahren), die vorinsolvenzrechtlich begründet wurden, sowie etwaigen Versicherungserstattungen und eventuellen Vorsteuererstattungen aus der Verwaltervergütung.


Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.


Amtsgericht Bremen, 06.10.2026

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