Veröffentlichungen
IN 41/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
aro-leichtmetallbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obermain, Rufsteinstraße 1, 96272 Hochstadt am Main, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin aro-leichtmetallbau GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Insolvenzverfahren aro-leichtmetallbau GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Obermain
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRA 2412
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte WHP Rechtsanwälte, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin, Gz.: 9959/24/YL/B24
|
Beschluss:
|
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung der Vergütung sowie die Geltendmachung von Zuschlägen für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter im vorbezeichneten Insolvenzverfahren beantragt.
Die Vergütungsanträge können von berechtigten Beteiligten bis zum 02.09.2026 auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen und Anträge hierzu sind bis zum Ablauf dieser Frist in Schriftform beim Amtsgericht Coburg einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Coburg zu erklären.
|
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 29.07.2026