Entscheidung im Verfahren

Haus & Preiser GmbH & Co. KG

3 IN 10/16 27.07.2026 AG Eschwege (Hessen)

Finanzkennzahlen

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Eschwege, HRA 2696
Sitz
Witzenhausen
Adresse
Industriestraße 4, 37213 Witzenhausen
Geschäftszweig
Zeitverlauf Veröffentlichungen
Veröffentlichungen
3 IN 10/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haus & Preiser GmbH & Co. KG, Industriestraße 4, 37213 Witzenhausen (AG Eschwege, HRA 2696), vertr. d.: Insolvenzverfahren Haus & Preiser GmbH & Co. KG



EUR
Nettovergütung gemäß InsVV



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Auslagen zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %



EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich



EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %




EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag gemäß § 207 InsO der Insolvenzmasse zu entnehmen.


G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 15.01.2025 und 29.01.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen
Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen, §§ 63,65 InsO. Die Festsetzung erfolgt nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung ( InsVV ) in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt xxx EUR.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxxx EUR.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Dem Insolvenzverwalter ist der Sach- und Personalaufwand für die ihm übertragenen Zustellungen zu erstatten Für die 65 Zustellungen werden je Zustellung xx EUR als angemessen erachtet.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Danach erhält der Insolvenzverwalter für das erste Jahr seiner Tätigkeit eine Ausalgenpauschale in Höhe von 15% der Regelvergütung und für die Folgejahre jeweils 10% der Regelvergütung; jedoch nicht mehr als 30% der Regelvergütung.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Eschwege, 17.07.2026

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